Sonntag, 9. August 2026
Das Studium, Hebammenwissenschaft. Ein Essay aus Langeweile geboren
Momentan befinde ich mich oft in der Jura-Bibliothek der Universität Bielefeld, um den Apotheker, mit dem ich mir Hab und Gut teile, mental dabei zu unterstützen, an seinen Hausarbeiten zu schreiben.

Die Möglichkeiten hier sind begrenzt, deshalb habe ich mich für den Laptop entschieden und willkürlich eine der Word-Dateien im Ordner „Blog“ angeklickt, die lediglich Überschriften tragen.

Nach langer Recherche lade ich nun dazu ein, mit mir Folgendes zu beantworten:

Inhalt, nach deduktiver Struktur (vom Allgemeinen zum Besonderen):
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1. Warum wurde der Studiengang überhaupt akademisiert?
1.1 Ausgangslage
1.2 Greifbarer Mehrwert
1.3 Heterogenität

2. Was unterscheidet das duale Studium von der dualen Ausbildung zur Hebamme?
2.1 Weniger Zeit in der Praxis
2.2 Verändertes Staatsexamen
2.3 Wissenschaftlicher Abschluss

3. Der Vertrag
3.1 Wer schließt mit wem einen Vertrag?
3.2 Spannende Punkte im Vertrag

4. Wie sieht der Hochschulteil aus?
4.1 Modul 1: Physiologische Grundlagen im Betreuungsbogen
4.2 Modul 2: Grundlagen hebammenwissenschaftlicher Tätigkeiten
4.3 Modul 3: Förderung und Begleitung physiologischer Prozesse

5. Wie findet der Abschluss statt?
5.1 Das Staatsexamen
5.2 Die Bachelorarbeit
5.3 Die Berufszulassung

Outro
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>1 Warum wurde der Studiengang überhaupt akademisiert?<

1.1 Ausgangslage
Seit 2020 wird die Hebammenausbildung grundsätzlich akademisch durchgeführt. Für neu begonnene Hebammenausbildungen führt der Weg zur Berufszulassung seitdem grundsätzlich über ein Studium.

Diese Entwicklung empfahl der Wissenschaftsrat bereits 2012. Parallel verschärften sich die europarechtlichen Anforderungen an die Hebammenausbildung. Mit dem Hebammenreformgesetz von 2019 und dem Inkrafttreten des neuen Hebammengesetzes zum 01.01.2020 wurde der Wechsel rechtlich vollzogen.

Bei meiner Suche nach dem Warum bin ich zunächst auf erstaunlich viele Formulierungen gestoßen, die plausibel klingen, aber im Kern nichts aussagen.

Die Rolle der Hebamme solle gestärkt, auf wachsende Herausforderungen reagiert und die Versorgung verbessert werden. Welche Rolle und welche wachsende Herausforderungen? ("People just say things now", der Apotheker)

Interessanter fand ich deshalb die Frage, was sich durch die Akademisierung tatsächlich ändert.

1.2 Greifbarer Mehrwert
In einem Paper von Dr. Claudia Plappert, der Studiengangsleitung Hebammenwissenschaft des Universitätsklinikums Tübingen, heißt es, es sei entscheidend, das Potenzial einer akademischen Weiterqualifikation von Hebammen in Masterstudiengängen für das Gesundheitssystem zu nutzen.

Auch aus anderer Literatur lässt sich schließen, dass der eigentliche Gewinn der Bewegung vielleicht nicht der Bachelor ist, sondern vielmehr darin liegt, dass überhaupt ein neuer wissenschaftlicher Karriereweg entsteht. Durch diesen werden Promotion, Forschung, Hochschullehre und Führungsrollen zugänglich.

Hebammen werden GynäkologInnen nicht ihre Berechtigung in der Geburtshilfe streitig machen können, dafür aber vielleicht etwas an dem starren Hierarchiegefüge im Gesundheitssystem kratzen.

1.3 Heterogenität
Die EU regelt Mindestanforderungen, um die gegenseitige Anerkennung von Berufsqualifikationen der Mitgliedstaaten sicherzustellen. Daraus folgt ausdrücklich nicht, dass alle Studiengänge auf nationaler Ebene identisch aufgebaut werden müssen.

Ich habe Studiengänge gefunden, die 6 bis 8 Semester dauern und 210 bis 240 ECTS umfassen. Teils studieren „WeHen“ (Werdende Hebammen) an der medizinischen Fakultät einer Universität, teils an Hochschulen. Es gibt unterschiedliche Curricula, Zulassungsverfahren und Schwerpunktsetzungen.

Ich frage mich, ob das über die Jahre vereinheitlicht wird.

>2. Was unterscheidet das duale Studium von der dualen Ausbildung zur Hebamme?<

Wenn ich in Modulen Theorie lerne, praktische Einsätze absolviere, Prüfungen schreibe, angestellt bin und am Ende die Berufszulassung erhalte… Ist das Studium dann nicht einfach eine Ausbildung, bei der die Berufsschule durch eine Hochschule ersetzt wurde?

2.1 Weniger Zeit in der Praxis
In der früheren Ausbildung zur Hebamme lag die untere Grenze für Praxisstunden bei 3.000 Stunden, im Studium sind es 2.200. Daraus ergibt sich eine Differenz von 800 Stunden. Das sind 100 Arbeitstage. Das ist viel.

Der Apotheker hat angemerkt, dass mit besserem Wissen und mehr Fragen jede Praxisstunde effektiver genutzt werden könne. Auf null lässt sich die Zahl wohl trotzdem nicht herunterrunden.

Kann eine qualitativ anders vorbereitete Praxis tatsächlich einen erheblich geringeren quantitativen Umfang ausgleichen?

2.2 Verändertes Staatsexamen
Ausbildung und Studium enden (endeten) beide mit einer staatlichen Prüfung. Die einzelnen Prüfungsteile sind heute stärker kompetenz- und fallorientiert als auf eine starre Abfrage ausgerichtet.

Ob das unabhängig von der Akademisierung geändert werden sollte, kann ich nicht beurteilen.

2.3 Wissenschaftlicher Abschluss
Hier liegt der eindeutigste strukturelle Unterschied zur Berufsausbildung:
Man erwirbt einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss, einen Bachelor of Science.
Die Bachelorarbeit ist dabei eine eigenständige wissenschaftliche Abschlussleistung.

In der Ausbildung mündete die Lehre im Staatsexamen, eine weitere, von der Hebammenschule gestellte Abschlussprüfung gab es nicht.

>3. Der Arbeitsvertrag<

3.1 Wer schließt mit wem welchen Vertrag?
Ich habe einen „Vertrag zur akademischen Hebammenausbildung“ mit der verantwortlichen Praxiseinrichtung (den Kliniken) und dem verantwortlichen Praxiszentrum geschlossen.

Laut dem TVHöD habe ich als Studentin Arbeitnehmerstatus. Die Kliniken sind mein Arbeitgeber, das Praxiszentrum jedoch entlohnt mich. Den Grund für die Trennung verstehe ich nicht.

3.2 Spannende Punkte im Vertrag

3.2.1 Das Gehalt
Mein Vertrag verweist für das Gehalt auf § 9 TVHöD und nennt anschließend das „derzeitige“ Gehalt von 1.665,00 Euro monatlich. Laut der zitierten Norm sollten es seit dem 1. Mai 2026 1.815 Euro sein. Hmm. Ist es dekadent, als „armer Student“ hier nicht nachzuhaken? Ich vermute, dass die Vertragsvorlage einfach nicht überarbeitet wurde oder diese Zahl eine Überarbeitung überlebt hat.

3.2.2 Urlaub
Wann ich Urlaub habe, ist in meinem Phasenplan bereits festgelegt. Er sieht während des Studiums 24 volle Wochen vor, rechnerisch also ca. 48 Urlaubstage jährlich.

Im TVHöD wird der Urlaubsanspruch für eine Fünftagewoche angegeben, doch ich finde keinen (für mich) eindeutigen Verweis darauf, wie (oder ob) dieser auf eine Siebentagewoche umzurechnen ist. Die Differenz aus dem Soll-Ist-Abgleich kann ich daher nicht errechnen.

3.2.3 Arbeitszeit
Ich studiere Vollzeit laut Vertrag.
Das Gesetz verlangt mindestens 2.200 Stunden Berufspraxis, der Abschluss umfasst jedoch 210 ECTS.

Ich finde aber keinen Verweis darauf, in welchem Umfang die Praxisstunden bereits in den ECTS abgebildet sind.

Mit den Informationen kann ich meinen tatsächlichen zeitlichen Gesamtaufwand leider nicht berechnen. Da dieser mich aber interessiert, werde ich ihn wohl tracken müssen.

3.2.4 Befristung
Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.09.2026 und endet mit Ablauf des letzten Semesters am 28.02.2030. Regulär ist der Zeitpunkt der Beendigung unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung. Das scheint mir der gewünschte Regelzustand.

Auf schriftlichen Antrag kann das Vertragsverhältnis jedoch um bis zu ein Jahr verlängert werden.

3.2.5 Praxisanleitung
Laut Arbeitsvertrag muss „mindestens 25 Prozent der praktischen Ausbildungszeit unter geplanter und strukturierter Praxisanleitung stattfinden“. PraxisanleiterIn wird man nicht kraft Arbeitserfahrung, sondern kraft entsprechender Qualifikation. Das Klinikum versichert mir die Quantität der Praxisanleitung und das Praxiszentrum versichert mir die Qualität. Dadurch wird ein Teil der Modulabschlussvorbereitung in die Berufspraxis verlagert.

In meiner Ausbildung funktionierte das nicht. Es ist schließlich noch immer nur eine Qualifikation. Die allein schafft keine intrinsische Motivation (Lust), es gut zu tun. Und sind wir mal ehrlich, Petrus wird wohl jedem am Himmelstor vergeben, der weniger Zeit mit Auszubildenden verbringen wollte.

>4. Wie sieht der Hochschulteil aus?<

Ein paar allgemeine Fakten zum Studienaufbau an meiner Hochschule vorab:
Regelstudienzeit: 7 Semester
Abschlussumfang: 210 ECTS
Art und Anzahl der Modulabschlussprüfungen: Hausarbeit (6), Klausur (2), Performanz (6), mündliche Prüfung (5), Bachelorarbeit (1)
Dualer Anspruch: Theorie (Verständnis), Skills Lab (Übung), Praxis (Anwendung)
Hochschulperioden: sechs, die je 6 bis 9 Wochen umfassen

Ein gutes Anwendungsbeispiel ist das erste Semester.

4.1 Modul 1: Physiologische Grundlagen im Betreuungsbogen
- 12 ECTS
- Ort: Vorlesung, Seminar, Skills Lab
- Inhalt: physiologische Grundlagen von Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Neugeborenenperiode sowie die dazugehörige Anatomie und Physiologie
- Modulabschluss: schriftliche Prüfung

4.2 Modul 2: Grundlagen hebammenwissenschaftlicher Tätigkeiten
- 6 ECTS
- Ort: Vorlesung und Seminar
- Inhalt: Wissenschaftliches Arbeiten, Literaturrecherche und Grundlagen der Hebammenwissenschaft.
- Modulabschluss: Hausarbeit

4.3 Modul 3: Förderung und Begleitung physiologischer Prozesse in Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett.
- 12 ECTS
- Ort: Klinikum (Wochenbettstation und Kreißsaal)
- Inhalt: Anwendung der zuvor gelernten physiologischen Grundlagen
- Modulabschluss: Performanz

>5. Wie findet der Abschluss statt?<

Der Abschluss besteht aus zwei parallelen Strängen: dem staatlichen Examen zur Berufszulassung und dem Bachelorabschluss B.Sc.

5.1 Das Staatsexamen
Das Staatsexamen besteht aus einem schriftlichen Teil mit zwei Klausuren, einer mündlichen Einzelprüfung und einem praktischen Teil mit drei Versorgungssituationen bzw. -simulationen.

Die praktischen Prüfungsteile zu „Schwangerschaft“ und „Wochenbett/Stillzeit“ sind grundsätzlich reale Versorgungssituationen, frei nach dem Prinzip: „Ist gerade jemand schwanger und möchte helfen?“

Der Teil „Geburt“ hingegen wird im Skills Lab der Hochschule mit, wie mir berichtet wurde, sehr überzeugenden Simulationspersonen durchgeführt.

5.2 Bachelorarbeit
Die Bachelorarbeit ist etwas, das die frühere Berufsausbildung naturgemäß nicht hatte. Sie ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit, umfasst 12 ECTS, hat eine Bearbeitungszeit von 12 Wochen und führt zusammen mit den übrigen Studienleistungen zum Bachelor of Science.

5.3 Die Berufszulassung
Die Berufsbezeichnung „Hebamme“ ist geschützt. Wer sie führen möchte, benötigt die entsprechende Erlaubnis. Dafür müssen die in § 5 HebG genannten Voraussetzungen erfüllt werden:
1. Das Studium ist erfolgreich abgeschlossen und die staatliche Prüfung bestanden.
2. Es besteht kein Zweifel an der erforderlichen Zuverlässigkeit und Würdigkeit.
3. Gesundheitliche Eignung zum Ausüben des Berufs besteht.
4. Erforderliche Deutschkenntnisse.

Bei meiner zuständigen Behörde fällt für den Antrag eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 Euro an.

Outro
Der Countdown zeigt noch 28 Tage bis zu meiner Einführungswoche an. Ich bin aufgeregt. Das Schreiben und Recherchieren zu diesem Beitrag haben mir sehr gefallen.

Danke für die Aufmerksamkeit und einen schönen August.

Liebe Grüße und bis bald einmal.
Celina

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